21 March 2026, 08:09

20 Menschen aus sechs Ländern werden feierlich zu Deutschen vereidigt

Farbiges Zeichnen des Reichstagsgebäudes, des Hauptsaals des Deutschen Parlaments in Berlin, mit einer Flagge auf seinem Dach und begleitendem Text.

20 Menschen aus sechs Ländern werden feierlich zu Deutschen vereidigt

Zwanzig Menschen aus sechs verschiedenen Ländern wurden in einer feierlichen Zeremonie im Landkreishaus zu deutschen Staatsbürgern vereidigt. Landrat Peter Dreier begrüßte die Neubürger und bezeichnete ihren Weg zur Einbürgerung als sowohl anspruchsvoll als auch lohnend. Die Veranstaltung bildete den Abschluss eines langen Prozesses, in dem strenge rechtliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt werden mussten.

Die neuen Staatsbürger stammen ursprünglich aus Ägypten, Syrien, Polen, Rumänien, dem Kosovo und Bulgarien. Um die Einbürgerung zu erhalten, mussten sie nachweisen, mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt zu haben, ihre Identität und Staatsangehörigkeit bestätigen sowie Deutschkenntnisse auf B1-Niveau vorlegen. Zudem bestanden sie einen Einbürgerungstest, wiesen ihre finanzielle Unabhängigkeit nach und verpflichteten sich zur Treue zu den demokratischen Werten Deutschlands und seiner historischen Verantwortung.

Vor der Zeremonie am 6. März 2026 hatten die Antragsteller Unterlagen wie Pässe, Aufenthaltstitel, Geburts- und Heiratsurkunde sowie Einkommensnachweise eingereicht. Während der Feier sprachen sie einen Eid, mit dem sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands bekannten.

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Nach der Vereidigung erhielten die Neubürger ihre Einbürgerungsurkunde, ein Begrüßungsschreiben des Landesministers, eine Ausgabe des Grundgesetzes sowie ein Buch über den Landkreis. Dreier betonte die Rechte und Pflichten, die mit der Staatsbürgerschaft einhergehen, und verwies sowohl auf die Privilegien als auch auf die Verantwortung ihres neuen Status.

Die Feier endete mit der offiziellen Anerkennung der neuen Bürger als Teil der Kreiskommunität. Ihre erfolgreiche Einbürgerung ist das Ergebnis jahrelanger Vorbereitung – vom Spracherwerb bis zu rechtlichen Prüfungen. Sie besitzen nun dieselben Rechte und Pflichten wie alle deutschen Staatsangehörigen.

Quelle