22 April 2026, 04:11

1.000-Euro-Bonus für Geringverdiener: Steuerfrei und ohne Abzüge ab Juli

Plakat mit einem britischen Granitarbeiter, der vor einem Berg- und Baumhintergrund steht und die Aufschrift trägt "Was unser freier Handel bedeutet - Britischer Granit Arbeiter - Die faire Lohnklausel ist in Ordnung, aber ich will Arbeit."

1.000-Euro-Bonus für Geringverdiener: Steuerfrei und ohne Abzüge ab Juli

Steuerfreier Bonus von bis zu 1.000 Euro soll Geringverdiener mit Grundsicherungsbezug entlasten

Ein neuer steuerfreier Bonus von bis zu 1.000 Euro kommt ab Juli niedrig bezahlten Arbeitnehmern zugute, die künftig Leistungen aus dem neuen Grundsicherungssystem beziehen. Die von der Koalitionsregierung unterstützte Regelung soll Menschen fördern, die Arbeit und staatliche Unterstützung vereinen. Arbeitgeber können den Bonus gewähren, ohne dass dies Auswirkungen auf Sozialleistungen oder Steuerpflichten hat.

Der Bonus ist Teil des neuen Grundsicherungssystems, das ab Juli das bisherige Bürgergeld ablöst. Es basiert auf dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und soll die Unterstützung für Bedürftige vereinfachen.

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Anspruch auf den Bonus haben Bezieher der Grundsicherung, die zusätzlich ein Erwerbseinkommen erzielen. Im Gegensatz zu regulärem Einkommen wird die Zahlung nicht auf die Sozialleistungen angerechnet – sie erhalten sowohl den vollen Bonus als auch ihre staatlichen Bezüge ohne Abzüge.

Die Initiative stößt auf breite politische Zustimmung. Fritz Güntzler (CDU) bezeichnete sie als fair und verglich sie mit früheren Corona-Hilfen und Inflationsausgleichsprämien. Auch das von der SPD geführte Finanzministerium unterstützt die Maßnahme und verweist auf die Kontinuität zu früheren Entlastungspaketen.

Der steuerfreie Bonus bietet Geringverdienern zusätzliche finanzielle Unterstützung, ohne ihre Sozialleistungen zu kürzen. Arbeitgeber können die vollen 1.000 Euro ohne steuerliche oder leistungsrechtliche Nachteile auszahlen. Das neue System tritt im Juli mit den aktualisierten Grundsicherungsregelungen in Kraft.

Quelle